Auch, wenn das deutsche Grundgesetz schon 1949 festlegte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, galt noch lange, dass einige gleicher waren als andere. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, das unter anderem Frauen erlaubte, auch ohne die Einwilligung ihres Mannes einen Beruf auszuüben.