Ab Mitte Oktober 1980 war jeder DDR-Besucher pro Aufenthaltstag dazu verpflichtet, 25 DM in 25 Ostmark umzutauschen, die nicht rücktauschbar waren. Das galt sogar für Kinder zwischen 7 und 14! Allerdings lag der Mindestumtauschsatz für sie bei 7,50 DM. Lediglich Kinder bis zum Alter von 6 Jahren waren von der Regelung befreit.