Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde im Jahr 1967 eingeführt und jeder Bürger ab 14 Jahren war per Gesetz zum Führen des Ausweisdokumentes verpflichtet. Davor galten, wie in der BRD bis 1990, sogenannte behelfsmäßige Ausweisdokumente. Neben persönlichen Daten und Passfoto enthielt der Ausweis eine Personenkennzahl (PKZ).